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Schwangerschaftsabbruch: eine intime, begleitete und geregelte Entscheidung - Blog nobodytoldme
Schwangerschaft

Schwangerschaftsabbruch: eine intime, begleitete und geregelte Entscheidung

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Schwangerschaftsabbruch: eine intime, begleitete und geregelte Entscheidung

Schwangerschaftsabbruch: eine intime, begleitete und geregelte Entscheidung - Blog nobodytoldme

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Wusstest du, dass ein Schwangerschaftsabbruch nicht nur Teenager oder kinderlose Frauen betrifft? Wenn man von einem Schwangerschaftsabbruch spricht, denkt man oft an junge Mädchen, an Frauen ohne Zugang zu Verhütungsmitteln, an einen Schicksalsschlag. Doch alle Frauen können betroffen sein, unabhängig von ihrem Alter, ob sie bereits Mütter sind oder nicht. Und diese Entscheidung ist nie leicht. Für manche ist es schlichtweg unmöglich, eine Schwangerschaft fortzusetzen, und das ist legitim.

Du bist nicht allein. Und vor allem: Du musst dich nicht rechtfertigen. Eine Frau, die bereits Mutter ist, kann sehr wohl wegen eines Schwangerschaftsabbruchs zur Beratung kommen, und das aus vielen Gründen. Das kann extreme Müdigkeit sein, bedingt durch kurze Nächte, sich häufende Verantwortlichkeiten, eine als unüberwindbar empfundene Schwangerschaft. Es kann auch aus einem komplizierten familiären Umfeld, einer Trennung, Isolation, Unsicherheit oder psychischen Problemen wie einem mütterlichen Burnout oder einer postpartalen Depression resultieren. Es gibt natürlich auch medizinische Gründe, wenn die Schwangerschaft die Gesundheit der Patientin gefährdet. Das ist weder ein Mangel an Liebe noch eine leichtfertige Entscheidung. Eine Schwangerschaft abzulehnen, ist manchmal ein Zeichen von Klarheit, Mut und Verantwortung. Es bedeutet, an sich selbst, an die Partnerschaft, an die Familie zu denken.

Der rechtliche Rahmen in Deutschland

In Deutschland ist ein Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich rechtswidrig, bleibt aber unter bestimmten Voraussetzungen straffrei, wenn er entweder nach der sogenannten Beratungsregelung erfolgt oder wenn ein medizinischer oder kriminologischer Grund vorliegt.

1. Beratungsregelung (straffrei für alle Beteiligten)
Damit ein Abbruch nach dieser Regelung straffrei ist, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Schwangere muss sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen.
  • Sie muss der Ärztin oder dem Arzt, der den Abbruch durchführt, eine Beratungsbescheinigung vorlegen.
  • Der Eingriff muss innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden (ungefähr bis zur 14. Schwangerschaftswoche). Die Person, die berät, darf nicht die sein, die den Abbruch durchführt.

2. Medizinische Indikation
Ein Abbruch ist ebenfalls straffrei, wenn eine Gefahr für das Leben oder die körperliche bzw. seelische Gesundheit der Schwangeren besteht. In diesem Fall gibt es keine zeitliche Begrenzung.

3. Kriminologische Indikation
Liegt eine Schwangerschaft aufgrund eines Sexualdelikts (z. B. Vergewaltigung) vor, kann ein Abbruch straffrei vorgenommen werden – jedoch nur innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis.

4. Weitere Situationen, in denen nur die Schwangere straffrei bleibt
In zwei besonderen Fällen bleibt ausschließlich die Schwangere straffrei, während Ärzt*innen oder andere Beteiligte sich strafbar machen können:

Wenn das Gericht feststellt, dass sich die Schwangere zur Zeit des Abbruchs in einer „besonderen Bedrängnis“ befand..

Wenn der Abbruch nach der Beratung erfolgt und nicht mehr als 22 Wochen seit der Empfängnis vergangen sind.

Der erste Termin

Bei diesem Termin besprechen wir die medizinische und chirurgische Vorgeschichte der Patientin: Gesundheitsprobleme, Medikamente, Allergien, frühere Schwangerschaften, Geburten, Fehlgeburten, Absaugungen… Dies ermöglicht die Auswahl der am besten geeigneten Methode für ihre Situation.

Wir überprüfen auch das Datum der letzten Regelblutung, ob eine Verhütung angewendet wird, ob gestillt wurde, und führen eine klinische Untersuchung sowie eine Ultraschalluntersuchung durch. Diese Ultraschalluntersuchung ermöglicht es, zu überprüfen, ob die Schwangerschaft richtig in der Gebärmutter liegt, ob sie sich entwickelt, und sie genau zu datieren. Das ist wichtig, denn manchmal kommt eine Patientin wegen einer ungewollten Schwangerschaft zu mir, im Rahmen eines Antrags auf Schwangerschaftsabbruch, und bei der Ultraschalluntersuchung stellt sich heraus, dass die Schwangerschaft tatsächlich nicht intakt ist: Sie hat sich spontan eingestellt. Diese Überprüfung ist daher unerlässlich, um die am besten geeignete Behandlung anzubieten. Dieser Termin dient auch dazu, die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs, ihre Vorteile und Einschränkungen vorzustellen und an ein geeignetes Zentrum zu verweisen. Wir sprechen auch über die Verhütung nach einem Schwangerschaftsabbruch. Dieser Termin kann auch eine Gelegenheit für eine psychologische oder soziale Begleitung sein, die nicht verpflichtend, aber dringend empfohlen wird.

Die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs

Es gibt zwei:

  • den medikamentösen Schwangerschaftsabbruch
  • den operativen Schwangerschaftsabbruch durch Absaugung.

Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird in der Regel vor der 8. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Dabei werden zwei Medikamente im Abstand von 48 Stunden eingenommen. Der Vorteil ist, dass es eine natürlichere, weniger invasive Methode ist, die man zu Hause, in seinem eigenen Tempo, erleben kann. Sie erfordert jedoch eine gute Vorbereitung, da sie einer Mini-Geburt ähnelt. Es gibt Wehen, Schmerzen, und es muss genau erklärt werden, wie Schmerzmittel einzunehmen sind. Dafalgan, Buscopan, Ibuprofen (falls keine Verdauungsbeschwerden vorliegen). Es gibt bis zu einige mögliche Medikamente, um diese Phase besser zu überstehen. Die Patientinnen müssen auch auf starke Blutungen vorbereitet werden und wissen, wie man eine Blutung erkennt (wenn das Blut bis zu den Zehen fließt und man mit den Einlagen nicht mehr nachkommt). In diesem Fall geht es in die Notaufnahme, und eine Notabsaugung kann erforderlich sein.

Die zweite Methode ist der operative Schwangerschaftsabbruch, der ambulant in Praxen, Beratungsstellen oder Krankenhäusern durchgeführt wird. Je nach Situation und Wunsch ist eine lokale Betäubung (ggf. Sedierung) oder eine Vollnarkose möglich. Der Eingriff ist meist kurz und ermöglicht oft gleichzeitige Verhütungsmaßnahmen (z. B. Einlage einer Spirale). Komplikationen (z. B. Nachblutungen, unvollständige Entfernung, sehr selten Verwachsungen) sind insgesamt selten.

Und danach?

Unabhängig von der gewählten Methode wird eine Begleitung vor, während und nach dem Eingriff angeboten. Eine Nachuntersuchung nach dem Schwangerschaftsabbruch wird immer empfohlen: Es wird überprüft, ob alles in Ordnung ist, die Verhütung wird erneut besprochen, und die emotionalen Erfahrungen werden angesprochen.

Denn ja, ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht nur ein medizinischer Eingriff. Es ist eine menschliche, intime Erfahrung. Manche Frauen empfinden Schuldgefühle, andere Erleichterung, manchmal Traurigkeit, Wut oder auch Beruhigung. All diese Emotionen sind gültig. Darüber zu sprechen, ist unerlässlich. Mit einem Fachmann, einem Verein, einer vertrauten Person. Es gibt auch Gesprächsgruppen.

All dies unterliegt selbstverständlich der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nur dann vollständig von der Krankenkasse bezahlt, wenn es eine medizinische oder kriminologische Indikation gibt.
Bei einem Abbruch nach der Beratungsregelung (auf Wunsch der Frau) müssen die Kosten in der Regel selbst getragen werden.

Niemand wählt diesen Weg aus Bequemlichkeit. Es ist ein Moment der Verletzlichkeit, aber auch der Stärke. Du hast das Recht zu wählen. Du wirst angehört, informiert, begleitet, ohne Verurteilung.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist legal. Er ist geregelt. Er ist menschlich.

Möchtest du darüber sprechen? Hast du eine Frage?

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